Das Hörgeräteprotokoll beschreibt, wie Hörgeräte in den Niederlanden im Rahmen der Umsetzung des Krankenversicherungsgesetzes an Personen mit einem Hörverlust von 35 dB oder mehr auf einem oder beiden Ohren, schwerem Tinnitus, Beeinträchtigungen beim Hören oder bei der Nutzung von Kommunikationsgeräten oder an Personen mit einem Hörverlust von weniger als 35 dB, die jedoch eine besondere Versorgung benötigen, abgegeben werden sollten. Das Hörgeräteprotokoll sollte sicherstellen, dass jeder Kunde eine qualitativ hochwertige Hörlösung erhält. Qualität wird sowohl aus professioneller Sicht als auch aus der Sicht des Kunden betrachtet (kann der Kunde mit der angebotenen Hörlösung gut arbeiten?). Darüber hinaus sollte das Protokoll zu einer effektiven Hörlösung führen. Wenn die in der angegebenen Kategorie angebotenen Hörlösungen nicht ausreichen, bietet das Protokoll Alternativen, um durch den zusätzlichen Versorgungsbedarf eine angemessene Lösung zu erreichen.
Das Protokoll wird von allen Versicherern, die Zorgverzekeraars Nederland angeschlossen sind, allen Hörgeräteherstellern, die den Branchenverbänden NVAB und Kwaliteitsaudiciens und CVZA angeschlossen sind, den in der NVKF zusammengeschlossenen Hörgeräteakustikern und den relevanten Patientenverbänden, die von der Stichting Hoormij vertreten werden, befürwortet. Das Protokoll beschreibt die Schritte, die der Hörgeräteakustiker bei der Auswahl und Bewertung von Hörgeräten für erwachsene Kunden ab 18 Jahren befolgen muss. Das Protokoll ist weder für Kinder noch für eine Untergruppe von Erwachsenen gedacht, die nach den Vorgaben des aktuellen Feldstandards und des zugehörigen NOAH-Protokolls an ein audiologisches Zentrum überwiesen werden sollten. Für diese überwiesenen Kunden hat die Niederländische Gesellschaft für Klinische Physik (NVKF) separate Richtlinien erstellt.
Dieses Protokoll ersetzt das „Protokoll t.b.v. Versorgung mit Hörgeräten im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes“, das von Zorgverzekeraars Nederland im Jahr 2013 eingeführt wurde. Das Protokoll Hörgeräte 2.0 wird ab dem 1. Januar 2019 gelten.