Die Wahl eines Hörgeräts ist für viele Menschen ein wichtiger Schritt zu besserem Hören. In den Niederlanden bestimmt das Hörprotokoll in Zusammenarbeit mit Ihrer Krankenkasse, welches Hörgerät innerhalb der Kategorie, der Sie zugeordnet sind, geeignet ist. In diesem Blog erklären wir, wie dieser Prozess abläuft, warum wir keine Verträge mit bestimmten Krankenkassen haben und was das für Sie als Kunde bedeutet.
Das Anhörungsprotokoll und die Kategorieneinteilung
Bei der Beantragung eines Hörgeräts wird das Hörprotokoll verwendet, um die für Ihre Situation am besten geeignete Hörlösung zu ermitteln. Während einer umfassenden Untersuchung beim Hörakustiker werden Ihr Hörverlust, Ihre Wünsche und Ihr Lebensstil ermittelt. Anhand dieser Informationen werden Sie in eine von fünf Kategorien eingeteilt, wobei Kategorie 1 die grundlegenden Hörbedürfnisse abdeckt und Kategorie 5 die fortschrittlichsten Lösungen bietet.
Der Hörakustiker bestimmt dann gemeinsam mit Ihnen, welches Hörgerät für Sie am besten geeignet ist. Dabei wählt er aus einem Pool von Hörgeräten Ihrer Kategorie aus, die von den Anbietern unter dem Zwang der Krankenkasse festgelegt werden. Das bedeutet oft, dass es Einschränkungen bei der Wahl des Geräts gibt, je nachdem, mit welchen Herstellern und Lieferanten der Versicherer Vereinbarungen getroffen hat.
Warum wir nicht mit allen Krankenversicherern Verträge haben
Wir sind der Meinung, dass jeder das Recht auf die bestmögliche Hörlösung hat, ohne dass dies durch vertragliche Verpflichtungen mit den Krankenkassen eingeschränkt wird, die regelmäßig zu Lasten der Qualität und der Wahlfreiheit gehen. Das passt nicht zu unserer Mission, Ihnen ein optimales Hörvermögen zu bieten, das ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Bei uns steht Ihr Hörerlebnis an erster Stelle. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, keine Verträge mit bestimmten Krankenversicherungen abzuschließen. Das gibt uns die Freiheit, Ihnen eine breite Palette von Optionen anzubieten, darunter Premiummodelle und innovative Technologien, ohne durch Preisvereinbarungen eingeschränkt zu sein.
Krankenversicherer ohne Vertrag im Jahr 2025
Wir haben keine Verträge mit den folgenden Krankenversicherern:
- Pflege und Sicherheit
- AZVZ
- Menzis
- Anderzorg
- VinkVink
- VGZ
- VGZ Bewuzt
- IZA
- IZZ
- UMC
- Univé
- Vereinigte Verbraucher VGZ
- ZEKUR
- ASR
Obwohl wir nicht direkt mit diesen Versicherern zusammenarbeiten, können Sie sich für hochwertige Hörlösungen an uns wenden.
Was bedeutet das für Sie?
Das Fehlen eines Vertrags bedeutet, dass Sie leider etwas mehr bezahlen müssen, aber wir können Ihnen auch das richtige Hörgerät anbieten. Die Kosten für Ihr Hörgerät werden nach wie vor durch die Grundversicherung, den Selbstbehalt, die Zuzahlung und eventuelle Zusatzversicherungen bestimmt. Sie sind immer noch versichert und können einfach zu uns kommen. Das Verfahren ist nur etwas anders. Und so funktioniert es:
- Erklärung: Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrem Krankenversicherer einreichen können. Der Betrag wird vom Versicherer an Sie überwiesen, danach zahlen Sie ihn an uns. Auf diese Weise müssen Sie den Betrag nicht selbst vorstrecken.
- Wahlfreiheit: Ohne vertragliche Einschränkungen können wir Ihnen mehr Auswahl innerhalb Ihrer Kategorie bieten. So können wir Ihnen ein Gerät anbieten, das besser zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Lebensstil passt.
- Kostenloses Upgrade: Wenn Sie ein Hörgerät bei uns kaufen, bieten wir Ihnen ein kostenloses Upgrade auf ein wiederaufladbares Modell an. Sie zahlen nur für das Ladegerät, das einen Wert von 199 € hat.
Dieses Modell bietet Ihnen mehr Flexibilität und Freiheit, so dass Sie die beste Hörlösung ohne Kompromisse genießen können.
Hörgerätepreise im Jahr 2025
Die Preise für Hörgeräte im Jahr 2025, wenn es keinen Vertrag mit der Krankenkasse gibt, sind wie folgt strukturiert:
- Kategorie 1: 399 €.
- Kategorie 2: €599
- Kategorie 3: 799 €.
- Kategorie 4: €949
- Kategorie 5: € 1099
Wir bieten auch Hörgeräte auf dem Privatmarkt für diejenigen an, die sich für zusätzlichen Komfort, Qualität und Funktionalität entscheiden:
- Privatmarkt 1: € 1499
- Privater Markt 2: € 1999
- Privatmarkt 3: €2499
Diese transparente Preisstruktur hilft Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, die Ihrem Budget und Ihren Bedürfnissen entspricht.
Ihr Gehör, unsere Priorität
Bei uns dreht sich alles um Ihr Gehör und Ihren Komfort. Wir wissen, dass die Wahl eines Hörgeräts eine persönliche und manchmal komplexe Entscheidung ist. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden, ohne Kompromisse bei Qualität und Service einzugehen. Auch wenn Sie keinen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse haben, können Sie sich bei uns auf einen professionellen und kundenorientierten Ansatz verlassen.
Haben Sie Fragen zu unseren Verträgen mit Krankenkassen oder möchten Sie mehr über unsere Hörgeräte erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!