Wir sprechen von einer Hörminderung, wenn ein Hörverlust von 35 dB auf dem besten Ohr festgestellt wird. Dies ist auch die Schwelle für den Anspruch auf die Erstattung von Hörgeräten. Bei einer stabilen Hörminderung bleibt der Hörverlust gleich, und eine Person wird daher für den Rest ihres Lebens weiterhin schlecht hören. Bei einem fortschreitenden Hörverlust verschlechtert sich das Gehör einer Person zunehmend und sie kann schließlich gar nichts mehr hören. Dies ist zum Beispiel bei altersbedingter Taubheit der Fall.

Ursachen für Hörschäden

Es gibt mehrere mögliche Ursachen für eine Hörminderung:

  • Cerumenpfropfen, Otitis media acuta, Otitis media mit Erguss, Otitis externa, chronische Otitis media, Barotrauma;
  • altersbedingte Taubheit (Presbyakusis);
  • lärmbedingter Hörverlust;
  • Verwendung von ototoxischen Medikamenten;
  • Ménière-Krankheit (Anfälle von Drehschwindel und Tinnitus);
  • Otosklerose;
  • Cholesteatom;
  • Akustisches Neurinom;
  • Plötzlicher (einseitiger) Hörverlust.

Elterliche Taubheit

Altersbedingte Taubheit, auch bekannt als Presbyakusis, ist die häufigste Ursache für eine Hörminderung. Mit fortschreitendem Alter nutzen sich die Haarzellen im Innenohr ab, was zu Hörverlust führt. Dies geschieht bereits im Alter von 30 Jahren, macht sich aber in der Regel erst im Alter von 50 Jahren bemerkbar. Altersbedingte Taubheit ist schleichend und tendenziell progressiv, was bedeutet, dass sich das Gehör allmählich verschlechtert. Altersbedingte Taubheit ist eigentlich eine Form der Lärmtaubheit; sie wird durch die Menge und Stärke des Lärms beeinflusst, dem wir in unserem Leben ausgesetzt sind. Zum Glück gibt es einige Tipps, um diese Auswirkungen zu verringern.

Schlechteres Gehör bei der Arbeit

Menschen mit einer Hörminderung können bei der Arbeit Probleme bekommen. Ermüdung, Umgebungslärm, verminderte Sprachverständlichkeit und die Unfähigkeit, Geräusche zu erkennen, können die Arbeitsleistung beeinträchtigen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Kommunikation und die Sicherheit und betrifft schätzungsweise 200.000 Berufstätige in unserem Land. Der GGMD für Gehörlose und Schwerhörige bietet hierzu Berufsberatung an. Wenn es darum geht, Hörschäden vorzubeugen, sind Arbeitgeber manchmal verpflichtet, Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Prävention.

Lösungen

Vorbeugen ist besser als heilen oder entschädigen. Insbesondere bei lärmbedingtem Hörverlust gibt es verschiedene Maßnahmen, die Sie ergreifen können. Sollten Sie dennoch eine Hörminderung feststellen, können Sie Ihre Ohren bei uns kostenlos testen lassen. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.